Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius vom 7. Oktober 2011 und dem DBA mit der „Taipeh-Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland“ zugestimmt und folgte damit bei beiden Beschlüssen einer Empfehlung des Finanzausschusses.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.07.2012
Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius vom 7. Oktober 2011 (17/9689) zugestimmt. Damit wird das bisherige Abkommen aus dem Jahre 1978 geändert.
Zugleich stimmte das Parlament bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der „Taipeh-Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland“ (17/9690) zu. Taipeh ist die Hauptstadt Taiwans, das völkerrechtlich nicht als souveräner Staat anerkannt wird. Der Vertrag wurde daher von dem Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und dem Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet. Der Bundestag folgt bei beiden Beschlüssen einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/10036).
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Quelle: DATEV eG