Keine überzogenen Roamingpreise für mobiles Internet mehr ab dem 1. Juli – Auch Preise für Anrufe und SMS sinken

Die EU-Kommission informiert über eine neue EU-Verordnung, die erstmals Preisobergrenzen für das Herunterladen von Daten aus dem Internet über eine Mobilfunkverbindung im Ausland (Datenroaming) vorsieht.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.06.2012

 

Ab dem 1. Juli 2012 müssen Verbraucher deutlich weniger zahlen, wenn sie auf Auslandsreisen in EU-Staaten über eine Mobilfunkverbindung auf das Internet zugreifen wollen, um z. B. Karten abzurufen, Videos oder Fotos hochzuladen, soziale Netze zu besuchen oder E-Mails zu versenden. Grund ist eine neue EU-Verordnung, die erstmals Preisobergrenzen für das Datenroaming (das Herunterladen von Daten aus dem Internet über eine Mobilfunkverbindung im Ausland) vorsieht. Für einen typischen Geschäftsreisenden ergeben sich daraus bei Reisen innerhalb der EU Einsparungen von über 1.000 Euro pro Jahr. Eine Familie, die ihren Jahresurlaub in einem anderen EU-Land verbringt, dürfte mindestens 200 Euro sparen. (Einzelheiten zur Berechnung finden sich in Anhang II.) Auch für Anrufe und SMS sehen die neuen Bestimmungen niedrigere Preisobergrenzen vor.

 

Im Vergleich zu den Preisen von 2007 wird die verbesserte EU-Roamingverordnung – unter Berücksichtigung von Anrufen, SMS und Datenverkehr – den Verbrauchern über die gesamte Palette der Mobilfunkdienste Einsparungen in Höhe von 75 % bringen. Dieses Jahr werden die Europäer etwa 5 Mrd. Euro für Roamingdienste ausgeben. Das bedeutet eine Einsparung von rund 15 Mrd. Euro gegenüber dem, was dieselben Dienste vor dem Inkrafttreten der ersten EU-Roamingverordnung im Jahr 2007 gekostet hätten.

 

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes erklärte dazu: „Mit den Preisobergrenzen für den Datenverkehr werden die Roamingpreise endlich den Bedürfnissen der Smartphone-Generation angepasst. Die Roaming-Abzocke in der EU dürfte damit endgültig beendet sein. Ich freue mich, dass die Europäische Union so dafür sorgt, dass ihren Bürgern künftig jedes Jahr mehr Geld in der Tasche bleibt.“

 

Ab dem 1. Juli 2012 betragen die neuen Höchstpreise für Mobilfunknutzer

 

 
  • 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf (zzgl. MwSt.)
  • 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.)
  • 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte) (zzgl. MwSt.).

 

Datendownloads kosteten bei vielen Netzbetreibern im Juli 2009 noch mehr als 4 Euro pro Megabyte. Ab dem ersten Juli müssen Verbraucher dafür nur noch rund ein Sechstel zahlen. Nach weiteren Preissenkungen werden Datendownloads ab 2014 nur noch 20 Cent pro Megabyte (zzgl. MwSt.) kosten, was gegenüber den heutigen Preisen vieler Anbieter eine Einsparung von 90 % bedeutet.

 

Den Betreibern steht es natürlich frei, noch niedrigere Preise anzubieten. Die Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise und dienen dem Schutz der Verbraucher. Der Wettbewerb dürfte sie noch weiter drücken.

 

Ab dem 1. Juli 2012 erhalten Reisende zudem außerhalb der EU per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 Euro oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Um die Datenroamingdienste weiter nutzen zu können, müssen sie dann ausdrücklich bestätigen, dass sie diesen Betrag überschreiten wollen. Dadurch wird das derzeit innerhalb der EU geltende Warnsystem ausgeweitet.

 

Die am 1. Juli in Kraft tretenden Vorschriften stehen am Anfang einer Reihe von Maßnahmen zur schrittweisen Senkung der Preisobergrenzen. Ziel ist ein neues System mit größeren Auswahlmöglichkeiten, einem verstärkten Wettbewerb und noch niedrigeren Roamingpreisen. Die Verbraucher sollen letztlich die Möglichkeit erhalten, vor einer Reise einen separaten Roamingvertrag abzuschließen oder sich – ähnlich wie bei der Wahl eines WLAN – am Zielort einen Provider zu suchen. Diese Möglichkeit wird ab dem 1. Juli 2014 bestehen.

 

 

Hintergrund

Die EU führte Obergrenzen für Roamingpreise erstmals 2007 ein (IP/07/870), um sicherzustellen, dass Handy-Nutzer in der gesamten EU ähnliche Roaminggebühren zahlen. Im Juli 2009 wurden die Vorschriften dann überarbeitet, um die Roamingpreise schrittweise weiter zu senken. Seit Juli 2011 betragen die Roaming-Höchstpreise 35 Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 11 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (siehe IP/09/1064 und MEMO/09/309). Die Roaming-Vorschriften von 2009 gelten noch bis Ende Juni 2012.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG