Ein Polizeibeamter, dessen Gleitsichtbrille bei einem Dienstunfall verloren gegangen ist, kann von seinem Dienstherrn zwar Schadensersatz verlangen, jedoch nur in begrenzter, sich am medizinisch Notwendigen orientierender Höhe. Dies entschied jetzt das VG Koblenz (Az. 6 K 327/12.KO).
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Quelle: DATEV eG