Diskussionsentwurf zur Reform des Vormundschaftsrechts
BRAK, Mitteilung vom 21.11.2018
Der Diskussionsentwurf sieht vor, das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu zu strukturieren. Die Vorschriften über die Vermögenssorge sollen neu gefasst und in das Betreuungsrecht verschoben werden. Auch die Vorschriften zur Fürsorge und zur Aufsicht sollen einen neuen Standort im Gesetz erhalten, ebenso die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers bzw. Vormunds; eingeführt werden soll eine Vergütung für Vormundschaftsvereine. Ferner sollen tatsächlich gelebte Verantwortlichkeiten in Pflegefamilien verrechtlicht und das Pflegschaftsrecht neu gegliedert werden.
Die BRAK begrüßt das Reformvorhaben im Grundsatz, sieht jedoch an einigen Stellen Anlass zu Kritik und zu Änderungsvorschlägen.
-
BRAK-Stellungnahme Nr. 38 aus November 2018
-
Diskussionsentwurf des BMJV vom 06.09.2018
Powered by WPeMatico