IASB: IFRS 17 tritt voraussichtlich ein Jahr später in Kraft
WPK, Mitteilung vom 21.11.2018
Hintergrund sind aktuelle Überlegungen des IASB, IFRS 17 weiter zu ändern. Darüber soll in der Dezembersitzung beraten werden. Deshalb und aufgrund der ohnehin weitreichenden Änderungen, die aus IFRS 17 erwartet werden, wird die Verschiebung als sachgerecht erachtet.
Das IASB hat auch beschlossen, die vorübergehende Befreiung der Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 um ein Jahr zu verlängern, sodass IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig angewendet werden können.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der IFRS Foundation.
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