Das Bundeskabinett hat am 14.12.2016 die Weichen für einen Durchbruch zu einem modernen E-Government gestellt. Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden zu einem „Portalverbund“ verknüpft.
Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland
BMI, Pressemitteilung vom 14.12.2016
„Die am 14.12.2016 beschlossenen Regelungen sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten“, so Minister de Maizière.
Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden zu einem „Portalverbund“, das heißt zu einem „virtuellem Portal“ verknüpft. Über individuelle Nutzerkonten wird es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.
Das ebenfalls am 14.12.2016 im Kabinett verabschiedete Begleitgesetz (Onlinezugangsverbesserungsgesetz – OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen) alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen 5 Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden. Um die Sicherheit des Portalverbundes zu gewährleisten, sieht das OZG vor, dass der Bund die Fragen der IT-Sicherheit mittels einer Rechtsverordnung regeln und allen am Portalverbund beteiligten vorgeben kann.
-
Weitere Informationen zum Thema „E-Government“ finden Sie auf der Homepage des BMI.
———————-
Quelle: DATEV eG