Bundesjustizminister Heiko Maas hat Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt.
BMJV, Mitteilung vom 13.01.2015
Bundesjustizminister Heiko Maas hat am 13.01.2015 beim Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt.
„Wir haben uns entschlossen eine Regelung zur Altersversorgung der Syndikusanwälte auf den Weg zu bringen“, sagte Maas. „Wir werden das Berufsrecht ändern und dadurch Rechtssicherheit schaffen, damit Syndikusanwälte auch künftig Mitglied in den anwaltlichen Versorgungswerken bleiben können.“
Die Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte finden sie auf der Homepage des BMJV.
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Quelle: DATEV eG