Eindämmung der Normenflut

Das BMF hat im Rahmen der Eindämmung der Normenflut alle zu diesem Thema veröffentlichten BMF-Schreiben sowie ab 2013 auch die veröffentlichten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (GLE) – jeweils mit den dazugehörigen Listen veröffentlicht.

 

Eindämmung der Normenflut

 

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder – BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 11. März 2016 ergangen sind

 

BMF, Mitteilung vom 14.03.2016

 

„Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht“ meint die dauerhafte Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften. Mit dem BMF-Schreiben vom 7. Juni 2005 wurden ca. 1.000, mit dem BMF-Schreiben vom 29. März 2007 ca. 2.500 und mit dem BMF-Schreiben vom 23. April 2010 473 BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in den sog. Positivlisten der jeweiligen BMF-Schreiben aufgeführt waren. Näheres zum Hintergrund kann dem Monatsbericht des BMF vom Oktober 2007 entnommen werden.

 

Um den Bestand an steuerlichen BMF-Schreiben auch weiterhin aktuell zu halten, wird in Fortführung der zur Eindämmung der Normenflut ergangenen drei BMF-Schreiben ab 2011 jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht; dementsprechend wird ab 2013 für die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vorgegangen, die unter demselben Datum veröffentlicht werden.

 

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Quelle: DATEV eG