Nutzer von Sozialleistungen sollen mehr Rechte bekommen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bei der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen beantragt.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 27.09.2011

Die Rechtsposition der Nutzer von
sozialen Leistungen soll gestärkt werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in einem Antrag (17/7032). Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung einen
Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der
Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen
Rechtsstaates steigert.

Nach dem Willen der Grünen soll –
sozialgesetzbuchübergreifend – der Beratungsanspruch gegenüber Leistungsträgern
gestärkt und vorhandene Beratungsstrukturen zu einer neutralen,
trägerunabhängigen Beratungsinstanz weiterentwickelt werden. Der Zugang zu
Sozialleistungen soll durch barrierefreie Informationsmöglichkeiten erleichtert
werden. Leistungsberechtigte sollen einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines
Hilfeplanes erhalten, wobei die Teilhaberechte der Nutzer in den Mittelpunkt
gestellt werden sollen. Bezogen auf das Sozialprozessrecht verlangen die
Abgeordneten, die Sozialgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig zu
erhalten. Dabei sollen Klagen vor Sozialgerichten weiter kostenfrei sein und die
Prozesskostenhilfe nicht eingeschränkt werden. Im zweiten Sozialgesetzbuch
(Hartz IV) soll eine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen und
Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Grundsicherungsträger zugelassen und
die Rücknahme- und Nachzahlungspflicht des SGB-II-Leistungsträgers auf vier
Jahre verlängert werden.

Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit einer
restriktiven Rechtsumsetzung und mangelnden Kooperation der
Sozialleistungsträger, die es verhindern würden, dass Nutzer soziale Leistungen
nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können. Es gebe immer wieder Träger,
die offenbar vorrangig darauf bedacht sind, ihren jeweils eigenen Haushalt nicht
zu belasten. Den Interessen der anspruchsberechtigten Personen – seien es
Arbeitslose, Behinderte, ältere Menschen oder Patienten – kämen dabei oft eine
zweitrangige Rolle zu, so die Grünen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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