Das Bundeskabinett hat am 04.06.2014 den Gesetzentwurf zur Einführung des sog. „Elterngeld Plus“ gebilligt. Der Bundesrat wird voraussichtlich im September über die Gesetzesinitiative beraten.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.06.2014
Quelle: hib-Nr. 299/2014
Das Bundeskabinett hat am 04.06.2014 den Gesetzentwurf zur Einführung des sog. „Elterngeld Plus“ gebilligt. Darüber informierte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) den Familienausschuss in seiner Sitzung am 04.06.2014. Eltern sollen durch das Gesetz zukünftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. Der Gesetzentwurf werde jetzt über den Bundesrat in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht, sagte Schwesig. Der Bundesrat werde dann voraussichtlich im September über die Gesetzesinitiative beraten. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden und im kommenden Jahr in Kraft treten. Schwesig informierte den Ausschuss zudem über weitere gesetzliche und andere Vorhaben ihres Ministeriums.
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Quelle: DATEV eG