Forderungen zum EU-Staatsanwalt

Der Rechtsausschuss im Bundestag begrüßt im Grundsatz den Plan der Brüsseler Kommission zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Die neue EU-Instanz müsse jedoch „unter Beachtung hoher rechtsstaatlicher Anforderungen“ ermitteln und eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Länder gewährleisten.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.06.2014

 

Quelle: hib-Nr. 297/2014

 

Der Rechtsausschuss begrüßt im Grundsatz den Plan der Brüsseler Kommission zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. In einem am 04.06.2014 einstimmig verabschiedeten Antrag mit der Nummer 18(6)27 betont das Gremium jedoch, die neue EU-Instanz müsse „unter Beachtung hoher rechtsstaatlicher Anforderungen“ ermitteln und eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Länder gewährleisten. Die Parlamentarier appellieren in ihrem Beschluss an die Regierung, bei den weiteren Beratungen in Brüssel eine Reihe konkreter Forderungen durchzusetzen, etwa zur parlamentarischen Kontrolle der Einrichtung, zur Abstimmung der Zuständigkeiten zwischen EU-Staatsanwalt und nationalen Ermittlungsbehörden oder zu den Rechten von Beschuldigten.

 

Die neue Staatsanwaltschaft soll Subventionsbetrug zu Lasten der EU bekämpfen, doch ist später eine Ausweitung der Befugnisse auf grenzübergreifende Kriminalität möglich. Die Ermittlungsinstanz soll dezentral aufgebaut werden. Der Staatsanwalt und seine Stellvertreter, die nach bislang kursierenden Zahlen rund 250 Mitarbeiter erhalten sollen, werden nach dem Modell der Kommission von „Abgeordneten Europäischen Staatsanwälten“ unterstützt, die in jedem EU-Land für die operative Tätigkeit ernannt werden. Anklage erhoben werden soll vor nationalen Gerichten.

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Quelle: DATEV eG