Gebäudeenergieausweise ersetzen keine Energieaudits. Wie die Bundesregierung mitteilt, beziehen sich Energieaudits auf das jeweilige Unternehmen und nicht nur auf seine Gebäude.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.04.2015
Quelle: hib-Nr. 213/2015
Gebäudeenergieausweise ersetzen keine Energieaudits. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4367) mitteilt, beziehen sich Energieaudits auf das jeweilige Unternehmen und nicht nur auf seine Gebäude. Zur Durchführung von Energieaudits wurden große Unternehmen mit dem geänderten Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Ein Merkblatt zur Auslegung des Gesetzes werde derzeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorbereitet.
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Quelle: DATEV eG