Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden. Dies sieht der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.04.2015
Quelle: hib-Nr. 213/2015
Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/4683) vor. Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, argumentieren die Fraktionen.
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Quelle: DATEV eG