Das BMF stellt bis zum 20.12.2013 den Entwurf einer grundlegenden Überarbeitung des BMF-Schreibens zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA vom 14. September 2006 (- IV B 6 – S-1300 – 367/06 -) zur Diskussion.
BMF, Mitteilung vom 11.11.2013 zum Entwurf eines BMF-Schreibens vom 08.11.2013
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA vom 14. September 2006 (- IV B 6 – S-1300 – 367/06 -) wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundlegend überarbeitet. Der Entwurf einer Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst.
Das Bundesministerium der Finanzen bietet über die übliche Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Wirtschaftsverbänden hinaus allgemein Gelegenheit zur Stellungnahme. Interessenten können ihre Stellungnahme (bitte ausschließlich per E-Mail) bis zum 20. Dezember 2013 an die Mail-Adresse IVB2@bmf.bund.de übermitteln.
Den vollständigen Entwurf des Schreibens finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG