Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. Oktober 2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen. So das FinMin Baden-Württemberg.
FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 04.11.2011
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. Oktober 2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen. Hiernach erhöht sich der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von bislang 3,5 Prozent auf nunmehr 5 Prozent. Ausweislich des Gesetzeswortlauts tritt das Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist für den 4. November 2011 vorgesehen. Dies bedeutet, dass die neue gesetzliche Regelung ab dem 5. November 2011 zur Anwendung gelangt.
Quelle: FinMin Baden-Württemberg
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