Das ArbG Hamburg hatte über die Wirksamkeit der Kündigungen von zwei Freezers Spielern zu entscheiden. Der Verein hatte sämtlichen Profis gekündigt, nachdem bei der Deutschen Eishockey Liga (DEL) für die laufende Saison keine Lizenz beantragt worden war. Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigungen wirksam sind (Az. 13 Ca 272/16 und 13 Ca 273/16).
Erste Urteile zu Freezers: Kündigungen wirksam
ArbG Hamburg, Pressemitteilung vom 23.11.2016 zu den Urteilen 13 Ca 272/16 und 13 Ca 273/16 vom 23.11.2016
Am 23.11.2016 fand in zwei Verfahren (Az. 13 Ca 272/16 und 13 Ca 273/16) die mündliche Verhandlung statt. Es ging dabei in erster Linie darum, ob in den befristeten Verträgen wirksam eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden war. Die Kläger halten die entsprechende Vertragsklausel nach den Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen für unklar und für unbillig. Grund dafür ist, dass die Kündigungsmöglichkeit schon dann besteht, wenn bei der DEL keine Lizenz beantragt wird – egal aus welchen Gründen dieses geschieht. Im Falle des klagenden Torwarts wurde außerdem eingewandt, dass die Kündigung „zur Unzeit“ erfolgt sei, weil der Transfermarkt für Torwarte bereits faktisch geschlossen war.
Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigungen wirksam sind. Die Vertragsklausel sei wirksam, weil angemessen. Die Kündigung für den Torwart sei nicht zur Unzeit erfolgt, weil für ihn keine anderen Regeln gälten als für die übrigen Spieler. Im Übrigen seien die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt.
Gegen die Urteile ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht möglich.
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Quelle: DATEV eG