Die EU-Kommission hat Ergebnisse einer Sondierung zu EU-Finanzdienstleistungen veröffentlicht. Bei der Sondierung wird im Rahmen einer öffentlichen Konsultation untersucht, welche kumulative Wirkung die neuen, seit der Krise eingeführten Vorschriften auf den Finanzsektor haben.
Kommission veröffentlicht Ergebnisse einer Sondierung zu EU-Finanzdienstleistungen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.11.2016
Auf die Sondierung sind Hunderte von Rückmeldungen von Interessenträgern eingegangen, die bestätigen, dass der Gesamtrahmen gut funktioniert und sowohl der Finanzstabilität als auch der Transparenz und dem Schutz von Anlegern und Verbrauchern dienlich ist. Basierend auf diesem Rahmen bieten die Ergebnisse der Sondierung nun die Grundlage für Maßnahmen, die das Wachstum fördern und zu einem besseren Funktionieren der Rechtsvorschriften beitragen sollen. Im Feedback zeigte sich Unterstützung für einige wichtige Reformen zur Verbesserung der Finanzierung von KMU und Investitionsvorhaben.
Die EU hat in Reaktion auf die Finanzkrise eine vollständige Überarbeitung ihrer Vorschriften für Finanzdienstleistungen in Angriff genommen und seit 2009 über 40 Rechtsakte erlassen. Die Reformen haben die Märkte stabilisiert, für eine bessere Kapitalisierung der Banken gesorgt, neues Vertrauen geschaffen und das Finanzsystem der EU stärker und widerstandsfähiger gemacht. Nun ist es wichtig zu prüfen, ob die neuen Regeln wie geplant funktionieren und entsprechende Änderungen vorzuschlagen, falls dies nicht der Fall sein sollte. Die Europäische Kommission hat in ihrer Sondierung ihr Augenmerk auf Interaktionen zwischen den einzelnen Vorschriften und auf die kombinierten Auswirkungen auf die Wirtschaft gerichtet und Fragen zu ungewollten Folgewirkungen, Widersprüchlichkeiten und Lücken im Rechtsrahmen gestellt.
Die heutige Mitteilung wird durch einen getrennten Bericht über die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) begleitet, in dem geprüft wird, auf welche Art und Weise die Vorschriften für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate), zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister verbessert werden sollten.
Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion sowie den Euro und den sozialen Dialog, sagte: „Europa braucht Regeln, die den Verbraucher schützen und für Finanzstabilität sorgen. Gleichzeitig müssen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Finanzinstitute Kredite vergeben, Investitionen tätigen und das Wachstum fördern können. Die Antworten auf die Sondierung zeigen, dass die nach der Krise eingeführten Bestimmungen zwar solide sind, im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit aber noch Spielraum für Verbesserungen bieten. Wir werden deshalb die nötigen Anpassungen vornehmen, um das richtige Gleichgewicht zu finden und eine bessere Finanzierung der Gesamtwirtschaft zu ermöglichen. Unsere Rechtsvorschriften sollen respektiert werden und die Grundlage für Finanzdienstleistungen bieten, die sicher, aber auch dynamisch sind.“
Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident, Jyrki Katainen, erklärte: „Bessere Rechtsetzung ist für die Kommission keine leere Worthülse. Die Sondierung zu den kumulativen Auswirkungen der Reformen im Bereich der Finanzdienstleistungen war ein enorm wichtiger Schritt. Sie zeigte uns, dass der Gesamtrahmen solide ist, und hat uns geholfen, uns auf zentrale Themen zu fokussieren, bei denen Rechtsvorschriften verbessert werden können. Die Antworten auf die öffentliche Konsultation haben einen wertvollen Beitrag geliefert, um die Politik der Kommission zu stärken und sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen in Europa wachstums- und investitionsfreundliche Bedingungen schafft.“
Nach einer eingehenden Überprüfung und Analyse aller bei der Sondierung eingegangenen Beiträge und der im Mai 2016 bei der öffentlichen Anhörung in Brüssel geführten Diskussionen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass keine Änderung des Gesamtrahmens für Finanzdienstleistungen erforderlich ist. Um jedoch eine bessere Feinabstimmung zu bewerkstelligen, werden gezielte Folgemaßnahmen in folgenden vier Bereichen vorgeschlagen:
- Beseitigung unnötiger Regulierungszwänge bei der Finanzierung der Wirtschaft. In einigen Fällen können dieselben aufsichtsrechtlichen Ziele auch auf wachstumsfreundlichere Art und Weise erreicht werden. So schlägt die Kommission beispielsweise vor, das heute verabschiedete CRR2-Paket, das die Risiken im Bankensektor verringern wird, so umzusetzen, dass die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung von KMU und anderen Bereichen der Wirtschaft nicht eingeschränkt wird. Dies wird eine ordnungsgemäße Funktionsweise der EU-Märkte für Handelsfinanzierungen und Derivate ermöglichen und den Endnutzern helfen, Risiken besser zu steuern. Die Kommission wird auch prüfen, wie Infrastrukturinvestitionen und andere langfristige Investitionen von Versicherungsgesellschaften aus aufsichtsrechtlicher Sicht zu behandeln sind.
- Bessere Verhältnismäßigkeit der Vorschriften. Vorschriften, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit besser Rechnung tragen, werden den Wettbewerb stimulieren und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems durch Sicherung seiner Vielfalt und Dynamik stärken. Die Kommission schlägt heute vor, kleine und nicht-komplexe Banken im Hinblick auf ihre Berichtspflichten zu entlasten und die Clearing- und Einschussanforderungen der EMIR-Verordnung für nichtfinanzielle Unternehmen, Pensionsfonds und kleine Finanzinstitute (siehe unten) zu überarbeiten. Die Kommission sucht auch nach Wegen, um die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften zu verbessern, ohne dabei Aufsichtsziele in anderen Bereichen wie dem Versicherungswesen und der Vermögensverwaltung in Gefahr zu bringen.
- Reduzierung unnötiger regulierungsbedingter Lasten. Vorschriften sollten ihre Ziele zu den geringstmöglichen Kosten für Unternehmen und letztlich die Endverbraucher und die gesamte Wirtschaft erreichen. Ergänzend zu anderen Maßnahmen hat sich die Kommission dazu verpflichtet, Doppelarbeit und übermäßige Berichtspflichten zu verringern, und wird zu gegebener Zeit eine umfassende Überprüfung vornehmen, um zu ermitteln, wie die Belastung verringert und die Berichterstattung konsolidiert und vereinfacht werden kann, ohne Abstriche an Aufsichtszielen zuzulassen.
- Kohärentere und vorausschauendere Gestaltung der Vorschriften. In der Sondierung wurden auf mehrere unerwünschte Wechselwirkungen und Widersprüche zwischen einzelnen Vorschriften hingewiesen. Ein Beispiel hierfür ist die Wechselwirkung zwischen der Verschuldungsquote und der EMIR-Clearingpflicht. Diese könnte dem Ziel einer Risikominderung durch zentrales Clearing zuwiderlaufen und wird im heutigen CRR2-Vorschlag behandelt. Um verbleibende Lücken im Regelwerk zu schließen, wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCP) erlassen. Zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern und Verbrauchern wird die Kommission im Jahr 2017 einen Aktionsplan veröffentlichen, in dem sie die einzelnen Schritte zur Schaffung eines stärker integrierten Binnenmarkts für Retail-Finanzdienstleistungen darlegen wird.
Die detaillierten Folgemaßnahmen sind in einer Mitteilung der Kommission und einer zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beschrieben, die die Kommission heute vorlegt. Die Kommission wird die Fortschritte bei den verschiedenen politischen Verpflichtungen überwachen und bis Ende 2017 einen Bericht über die Ergebnisse und mögliche nächste Schritte veröffentlichen. Die Sondierung sollte nicht als einmalige Angelegenheit betrachtet werden. Die Grundsätze der besseren Rechtsetzung werden bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen der Kommission auch in Zukunft rigoros angewandt, indem deren Folgen abgeschätzt und die Befolgungskosten minimiert werden und indem die Verhältnismäßigkeit gewährleistet wird.
Überprüfung der EMIR-Verordnung
Ergänzend zu den im Anschluss an die Sondierung ergriffenen Maßnahmen veröffentlicht die Kommission heute einen Bericht über die Überprüfung der Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR).
Hauptziele der EMIR-Verordnung sind die Steuerung und Kontrolle der von Derivatemärkten ausgehenden Risiken für die Finanzstabilität. Der Bericht ist Teil eines Prozesses, der Anfang 2017 zu einigen gezielten Änderungen der EMIR-Verordnung führen könnte. Im Bericht wird auf Fragen der Interessenträger im Zusammenhang mit der Anwendung bereits geltender Anforderungen (u. a. die Meldung an Transaktionsregister und Anforderungen bezüglich der Minderung des operationellen Risikos) sowie auf andere Probleme eingegangen, die bei der Ausarbeitung der Clearing- und Einschussanforderungen deutlich geworden sind. Ferner werden im Bericht die Bereiche genannt, in denen im Rahmen der Konsultation eingegangene Stellungnahmen und spezifische Anregungen seitens EU-Organen und Behörden gezeigt haben, dass Maßnahmen erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass die Ziele von EMIR unter besserer Berücksichtigung der Prinzipien Verhältnismäßigkeit, Effizienz und Wirksamkeit erfüllt werden. Anfang 2017 ist eine REFIT-Überarbeitung der EMIR-Verordnung geplant, um unverhältnismäßig hohe Kosten und Belastungen für kleine Unternehmen der Finanzbranche, Körperschaften und Pensionsfonds zu beseitigen und Vorschriften zu vereinfachen, ohne die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden.
Hintergrund
Das Konzept der Sondierung wird durch das Europäische Parlament und Mitgliedstaaten unterstützt. Die Sondierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung und zum Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), das gewährleistet, dass die Ziele von EU-Rechtsvorschriften für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen wirksam, effizient und kostengünstig erreicht werden. Dies ist das weltweit erste Beispiel für eine solche Initiative. Auch die G20, der Rat für Finanzstabilität und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht werden in ähnlicher Weise tätig, um die Gesamtkohärenz der weltweit durchgeführten Reformen zu bewerten.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG