EU-Kommission: Abbau unnötiger Bürokratie für Telekommunikationsunternehmen

Die Europäische Kommission mahnt die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Regierungen zum Abbau unnötiger Bürokratie für Telekommunikationsunternehmen.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.12.2013

Während die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beginnen, über Änderungen am Kommissionsentwurf für eine Verordnung über einen Telekommunikationsbinnenmarkt (Legislativvorschlag für den „vernetzten Kontinent“) zu beraten, mahnt Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission, die Europaabgeordneten und Regierungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Bemühungen, den Verwaltungsaufwand für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste zu reduzieren.

 

Die Vizepräsidentin und für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin erklärte:

 

„Ich möchte dem Europäischen Parlament herzlich dafür danken, dass es intensiv an diesem Vorschlag arbeitet. Wir müssen uns die wirtschaftlichen Vorteile eines Telekommunikationsbinnenmarkts unbedingt endlich zunutze machen. Dafür sollten wir Telekommunikationsunternehmen, insbesondere den kleineren unter ihnen, zuallererst die Möglichkeit geben, ohne Schwierigkeiten über Landesgrenzen hinweg tätig zu sein. Bürokratie sollte dabei der Vergangenheit angehören.“

 

Die vorgeschlagene Verordnung schafft in dreierlei Hinsicht besser funktionierende, einfachere Rahmenbedingungen für die Ausweitung von Telekommunikationsdiensten:

 

Sie ersetzt praktisch 28 unterschiedliche Genehmigungsverfahren durch ein einziges Genehmigungs- und Anmeldeverfahren in der EU, d. h. eine einzige Anlaufstelle; dadurch werden Eintrittsschranken für Marktneulinge verringert und die Kosten der Dienstleistungserbringung gesenkt.

 

Sie gewährleistet eine kohärentere Behandlung von in mehreren Ländern tätigen Telekommunikationsunternehmen durch die Regulierungsbehörden in der EU: Diese Vereinfachung, die für gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen sorgt, dürfte die Geschäftsentwicklung in mehr Mitgliedstaaten fördern.

 

Sie macht es für kleinere Betreiber einfacher, grenzüberschreitend zu expandieren, indem sie (durch die Anwendung von „De-minimis“-Schwellen) gewährleistet, dass Betreiber, die auf einem Markt eine gewisse Größe nicht überschreiten, keinen Beitrag zu den Verwaltungskosten der Regulierungsbehörden oder den Universaldienstfonds leisten müssen.

 

Die Kommission ist überzeugt, dass die Vorteile des einfachen Konzepts, eine einzige Anlaufstelle für das Genehmigungsverfahren zu schaffen, ein zentraler Bestandteil der endgültigen Verordnung sein wird.

 

Die Kommission ist ferner fest davon überzeugt, dass die endgültige Verordnung neue, faire Voraussetzungen für kleinere Betreiber schaffen muss, damit diese grenzüberschreitend expandieren können.

 

Neelie Kroes hierzu: „Die Kommission will die Genehmigungsanforderungen harmonisieren und vereinfachen, weil dadurch die Ausweitung des Wettbewerbs und grenzüberschreitender Dienste am besten gefördert wird.

 

Hier geht es nicht nur um die heutigen Telekommunikationsunternehmen, sondern auch um die Unternehmen von morgen.
Wir brauchen eine Verordnung, die Unternehmen nicht nur kurzfristige Impulse gibt, sondern langfristig wirkt und sich bewährt. Deshalb haben wir dieses Konzept gewählt.“

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

 

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Quelle: DATEV eG