EU-Kommission schafft die Grundlagen für künftige Maßnahmen im Rahmen des EU-Verbraucherrechts

Die EU-Kommission hat einen Analysebericht zu den EU-Verbraucherschutz- und Marketingbestimmungen vorgelegt. Dieser Bericht soll als Grundlage für die weitere Verbesserung des Rechtsrahmens für Verbraucher und Unternehmen dienen.

———————-

Quelle: DATEV eG