Vom Gastwirt selbst zusammengefasste Getränkestrichliste hat keinen Beweiswert

Eine vom Gastwirt selbst zusammengefasste Getränkestrichliste kann ohne die ursprünglichen Strichlisten der Bedienungen nicht die tatsächlich getrunkene Getränkemenge beweisen. So entschied das AG Augsburg (Az. 71 C 4126/16).

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Quelle: DATEV eG