Die EU-Kommission will das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen in der EU u. a. durch die die Einführung eines Dienstleistungspasses für Schlüsselbranchen wie Bauwirtschaft und Unternehmensdienstleistungen bis Ende des Jahres stärken.
EU-Kommission will grenzüberschreitende Dienstleistungen voranbringen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.05.2016
Die Kommission hatte in ihrer im letzten Oktober vorgestellten Binnenmarktstrategie unter anderem ankündigt, bis Ende des Jahres die Einführung eines „Dienstleistungspasses“ für Schlüsselbranchen wie Bauwirtschaft und Unternehmensdienstleistungen vorzuschlagen. Damit sollen die bürokratischen Verfahren für Dienstleistungsanbieter im EU-Binnenmarkt vereinfacht werden. Dazu erklärte Bieńkowska: „Der Dienstleistungsausweis wird kleinen und großen Dienstleistern dabei helfen, administrative Schwierigkeiten zu überwinden. Durch die Förderung von dynamischen Dienstleistungsmärkten, wird der Binnenmarkt dabei helfen, günstigere Dienstleistungen und mehr Auswahl für die Verbraucher anzubieten.“
Beim Dienstleistungspass handelt es sich um ein Dokument, das von einer nationalen Behörde ausgestellt werden soll. Damit sollen grenzüberschreitend tätige Dienstleister einfacher nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen, die für sie in dem Mitgliedstaat gelten, in dem sie tätig werden wollen.
Der Binnenmarkt stellt eines der größten europäischen Erfolgsprojekte dar, mit dem ein freier Fluss von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen ermöglicht werden soll. Er bietet Arbeitnehmern und Unternehmen Chancen und den Verbrauchern bessere Wahlmöglichkeiten und niedrigere Preise. Er gibt den Menschen die Möglichkeit, zu reisen, zu leben, zu arbeiten und zu studieren, wo sie dies wünschen. Doch können diese Chancen nicht immer verwirklicht werden, da die Regeln des Binnenmarktes nicht bekannt sind, nicht umgesetzt oder einfach durch verschiedene, ungerechtfertigte Barrieren in Frage gestellt werden.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG