Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Unternehmensführung eine Empfehlung zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung (Comply or Explain) vorgelegt, die sie bereits in ihrem Aktionsplan für EU-Gesellschaftsrecht und Corporate Governance in 2012 angekündigt hatte.
Die EU-Kommission hat am 09.04.2014 im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Unternehmensführung eine Empfehlung zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung (Comply or Explain) vorgelegt, die sie bereits in ihrem Aktionsplan für EU-Gesellschaftsrecht und Corporate Governance in 2012 angekündigt hatte.
Sie richtet sich hauptsächlich an börsennotierte Unternehmen, die nach Art. 20 der Richtlinie über den Jahresabschluss (2013/34/EU) verpflichtet sind, diese Erklärungen in ihren Lageberichten aufzunehmen. Jedoch können sich auch andere Unternehmen, die eine Erklärung zur Corporate-Governance abgeben, die Leitlinien zur Hilfe nehmen.
Ziel der Empfehlung ist es, die Erklärungen zur Unternehmensführung qualitativ zu verbessern. Dabei geht es insbesondere um die Begründung bei Abweichungen von einem oder mehreren Corporate-Governance-Kodizes. So sollten Unternehmen in jedem Einzelfall darauf eingehen, in welcher Art und Weise sie von geltenden Kodizes abgewichen sind und die Gründe sowie den Entstehungsweg der Entscheidung zur Abweichung nennen. Außerdem sind der Zeitrahmen der Abweichung und die getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung, dass das Vorgehen des Unternehmens mit den Zielen des entsprechenden Kodexes vereinbar bleibt, aufzuzeigen.
Um die Transparenz z. B. für Aktionäre oder Anleger weiter zu verbessern, wird geraten, dass die Unternehmen erklären, in welcher Weise sie die entsprechenden Kodizes in den für die Aktionäre wichtigsten Bereichen angewandt haben. Dabei sind die Angaben klar, präzise und umfassend zu machen und auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgerufen, im Rahmen der bestehenden Überwachungsmechanismen auf nationaler Ebene ein effizientes Monitoring zu etablieren, um die Unternehmen zu ermutigen, den jeweiligen Corporate-Governance-Kodex einzuhalten.
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Quelle: DATEV eG