EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

Der DStV berichtet, dass der europäische Ministerrat am 08.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen hat. Kernpunkt sei der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Die erweiterte Richtlinie sei nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.

 

EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

 

DStV, Mitteilung vom 15.11.2016

 

Der europäische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Kernpunkt ist der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Nach den sogenannten „Panama-Papers“ wurde offenbar, dass dies der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuträglich ist.

 

Die Enthüllungen der Panama-Papers deckten auf, dass die Geheimhaltung von Offshore-Geldern durch Unternehmen als zwischengeschaltete Strukturen weit verbreitet ist. Laut EU-Kommission werden hierdurch Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, aber auch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, begünstigt. Der automatische Informationsaustausch über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen aus „Drittländern mit hohem Risiko“, wie ihn der Ministerrat nun beschlossen hat, soll diesen Folgen entgegenwirken.

 

Eine weitere wichtige Erweiterung der Richtlinie ist die Einbeziehung von Anbietern und Umtauschplattformen virtueller Währungen als Verpflichtete. Sie unterliegen somit den gleichen Prüf-, Dokumentations-, und Informationspflichten wie Steuerberater und Banken.

 

Die Vorgaben der erweiterten Richtlinie sind nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.

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Quelle: DATEV eG