Inkasso-Verfahren in Jobcentern

 

Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf bei der Organisation der Inkasso-Verfahren in Jobcentern.

 

Inkasso-Verfahren in Jobcentern

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.11.2016

 

Die Bundesregierung bewertet das Angebot einer Schuldnerberatung für Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe als „wichtigen Beitrag“ zur sozialen Stabilisierung und zur Heranführung der leistungsberechtigten Personen an den Arbeitsmarkt. Einen Reformbedarf bei der Organisation der Inkasso-Verfahren sieht sie allerdings nicht, wie sie in ihrer Antwort (18/10299) auf eine Kleine Anfrage (18/10023) der Fraktion Die Linke schreibt.

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Quelle: DATEV eG