Das BMF teilt mit, dass die EU-Parlamentarier den Gesetzesvorschlägen zur Reform der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung zugestimmt haben und jetzt nur noch die Zustimmung des ECOFIN-Rats der Wirtschafts- und Finanzminister der EU fehlt, die am 4. Oktober 2011 erwartet wird.
BMF, Pressemitteilung vom
28.09.2011
Die Umsetzung des europäischen
Gesetzespakets zur Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen
Überwachung ist nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments auf einem sehr
guten Weg. Nun fehlt dazu nur noch die Zustimmung des ECOFIN-Rats – der
Wirtschafts- und Finanzminister der EU – die am 4. Oktober 2011 erwartet
wird.
Folgende Neuerungen enthält das Gesetzespaket:
Stärkung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts
Die Regeln des Stabilitäts- und
Wachstumspakts werden an mehreren Stellen grundlegend geändert und deutlich
verschärft:
- das 3 %-Defizitziel wird (wie bei der deutschen Schuldenbremse)
mittelfristig durch den ausgeglichenen Haushalt ersetzt; - ein kontrollierter Abbau des Schuldenstandes auf 60 % des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird erstmals vorgeschrieben; - nationale Haushaltsregeln müssen Mindeststandards erfüllen;
- und sowohl die Defizit als auch die Gesamtschuldenrückführung unterliegen
einem neuen abgestuften Sanktionsverfahren, in welchem Beschlüsse auch gegen
eine Mehrheit der Euroländer auf Vorschlag der Europäischen Kommission
beschlossen werden können.
Neues Verfahren zur Vermeidung
gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte
Mit der Einrichtung eines neuen
Verfahrens zur Vermeidung gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte zieht die
Eurozone die Lehre aus der Krise. Hier hatte sich gezeigt, dass neben der
haushaltspolitischen Kontrolle auch eine wirtschaftspolitische Überwachung
erforderlich ist. Manche Mitgliedstaaten waren beispielsweise trotz konsequentem
Defizitabbau durch eine unkontrollierte Blasenbildung im Immobilien- bzw.
Finanzsektor in Schieflage geraten.
Um Entwicklungen dieser Art in
Zukunft zu vermeiden, wird ein neues Überwachungsverfahren eingeführt, in dem
makroökonomische Fehlentwicklungen identifiziert und erforderlichenfalls
Empfehlungen an die jeweiligen Mitgliedstaaten zur Korrektur
gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte gerichtet werden.
Bei übermäßigen
Ungleichgewichten zieht die Nicht-Befolgung dieser Empfehlungen Sanktionen nach
sich. Auch wenn alle Mitgliedstaaten analysiert werden, liegt der Fokus des
Verfahrens eindeutig auf Mitgliedstaaten mit schwacher Wettbewerbsfähigkeit und
hohen Leistungsbilanzdefiziten. Hierfür hat sich die Bundesregierung
nachdrücklich eingesetzt.
Ausführliche Informationen über die Reformmaßnahmen zur
Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion finden Sie auf der Homepage
des BMF.
Quelle: BMF
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