Die EU-Kommission hat ihre Visionen und Pläne zur Digitalisierung dargelegt und damit die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt konkretisiert. Sie erwartet, mit ihren Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren 50 Mrd. Euro an privaten und öffentlichen Investitionen mobilisieren zu können.
EU-Pläne zur Digitalisierung
Kern ist die Mitteilung „Digitalisierung der europäischen Industrie : Die Chancen des digitalen Binnenmarktes in vollem Umfang nutzen“. Sie wird ergänzt durch die Mitteilungen zu einer Europäischen Cloud Initiative, zum eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 und zu den Prioritäten bei der IKT-Normung sowie einer Arbeitsunterlage zum Internet der Dinge.
Von der Digitalisierung werden große Zuwächse in Produktion, Einnahmen und Beschäftigung erwartet. Um sie zu realisieren, zu optimieren und die notwendige kritische Masse für private Investitionen zu erreichen sowie um eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern, soll im 1. Halbjahr 2016 ein Steuerungsrahmen geschaffen werden. Er soll der Erleichterung der Koordinierung der nationalen und EU-Digitalisierungsinitiativen (insg. existieren mehr als 30 nationale und regionale Initiativen für die Digitalisierung der Industrie, wie in Deutschland Industrie 4.0) sowie der Mobilisierung und dem Austausch bewährter Verfahren dienen.
Die rasche Entwicklung könne auch die Anpassung oder Präzisierung des Rechtsrahmens erforderlich machen. Konkret plant die EU-Kommission für 2016 eine „Initiative zum freien Datenfluss“ vorzuschlagen, um Fragen der Eigentumsrechte, Interoperabilität, Nutzung, Zugang undWeiterverwendung von Daten, die nicht personenbezogen sind, zu untersuchen. Hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten verweist sie auf die neue Datenschutzgrundverordnung: Sie schaffe einen Rahmen für das Vertrauen in digitale Dienste, gleichzeitig setze sie Impulse für Big Data Analytics von anonymisierten und pseudonymisierten Daten.
Ermittelt werden soll, ob regulatorischer Bedarf auf EU-Ebene zur Sicherheit von Apps und nicht eingebetteter Software (d. h. ohne materiellen Datenträger), die nicht unter sektorale Rechtsvorschriften fallen, besteht.
Um Privatinvestitionen in digitale Innovation zu mobilisieren, plant die EU-Kommission Investition in Höhe von 500 Mio. Euro aus dem Programm Horizon 2020 für „Digital Innovation Hubs“, außerdem soll die koordinierende Rolle der öffentlich-privaten Partnerschaften hinsichtlich der Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen von Horizon 2020 gestärkt werden.
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Quelle: DATEV eG