Im Rahmen einer Untersuchung der Wirksamkeit des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken durch den BMJV hat die BRAK Stellung genommen.
Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
BRAK, Mitteilung vom 04.01.2017
Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird derzeit das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken evaluiert. Damit soll die Wirksamkeit verschiedener Neuregelungen eruiert werden, insbesondere zur Telefonwerbung (§ 20 I, II UWG), zur Ausgestaltung von Werbung mittels E-Mails und SMS-Diensten, zum neu eingeführten Textformerfordernis bei Gewinnspieldienstverträgen (§ 675 III BGB) sowie zur Einführung des Verbraucher-Gerichtsstands für Urheberrechtsverletzungen nach § 104a UrhG und des Konzepts zum Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen in § 97a II-IV UrhG.
Zu den dazu vorgelegten Fragen hat die Bundesrechtsanwaltskammer detailliert und kritisch Stellung genommen und dazu auch auf ihre bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Bedenken verwiesen.
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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013, BGBl. 2013 I 3714
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Stellungnahme der BRAK (43/2016, Dezember)
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Quelle: DATEV eG