Finanztransaktionssteuer: Der Finanzsektor wird zur Kasse gebeten

Die EU-Kommission hat am 28.09.2011 ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom
28.09.2011

Die Kommission hat am 28.09.2011 ihren
Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27
Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Die Steuer würde auf alle
zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten
erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen
Union ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem
Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 %
besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden Euro
möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in
Kraft treten.

Die Kommission hat aus zwei Gründen die Einführung einer
neuen Steuer auf Finanztransaktionen vorgeschlagen:

Erstens soll
sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag
leistet. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der
Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die Bürger Europas die
Kosten für die massiven durch Steuergelder finanzierten Rettungspakete für den
Finanzsektor getragen haben. Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen
Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen
zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen
Kassen zufließen sollen.

Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf
EU-Ebene zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig wenden zehn
Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag würden
neue Mindeststeuersätze eingeführt und die unterschiedlichen in der EU bereits
bestehenden Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird zur Verringerung
von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt beitragen, von riskanten
Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur Vermeidung
künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene würde die
Position der EU in der Debatte über gemeinsame Regeln zur Einführung einer
weltweiten Finanztransaktionssteuer, insbesondere im Rahmen der G20,
stärken.

Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Ein Teil der Steuer würde als
EU-Eigenmittelquelle genutzt werden, durch die die nationalen Beiträge teilweise
verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich zu einer Erhöhung des
Einnahmeteils entscheiden, indem sie Finanztransaktionen mit einem höheren
Steuersatz belegen.

Algirdas Semeta, Kommissar für Steuern und Zollunion,
Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Mit diesem Vorschlag wird die
Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten
Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl durchdacht und praktikabel.
Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick
auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich
zuversichtlich, dass unsere Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem
Interesse liegt, uns auf diesem Weg zu folgen.“

Hintergrund

Infolge der Krise stieg die öffentliche
Verschuldung in allen 27 Mitgliedstaaten von weniger als 60 % des BIP im Jahr
2007 in den darauffolgenden Jahren auf 80 % an. Der Finanzsektor erhielt
erhebliche finanzielle Unterstützung vonseiten der Regierungen. Die
EU-Mitgliedstaaten wendeten im Verlauf der Krise 4,6 Billionen Euro zur Rettung
des Finanzsektors auf. Zusätzlich hat der Finanzsektor in den vergangenen Jahren
von niedrigen Steuern profitiert. So kommt der Finanzsektor aufgrund der
Mehrwertsteuerbefreiung auf Finanzdienstleistungen jährlich in den Genuss von
Steuervorteilen in Höhe von ca. 18 Milliarden Euro. Eine neue den Finanzsektor
belastende Steuer würde sicherstellen, dass die Finanzinstitute einen Beitrag zu
den Kosten der Bewältigung der Wirtschaftskrise leisten, und sie von riskanten
und unproduktiven Handelsgeschäften abhalten.

Durch die
Finanztransaktionssteuer sollen 85 % der zwischen Finanzinstituten
durchgeführten Transaktionen besteuert werden. Bürger und Unternehmen wären von
der Steuer ausgenommen. Hypotheken, Kredite, Versicherungsverträge und andere
normale Finanztätigkeiten von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen fallen
nicht in den Anwendungsbereich des Vorschlags.

Die Kommission hat die
Möglichkeit der Besteuerung des Finanzsektors auf EU-Ebene seit einigen Monaten
geprüft. Am 29. Juni 2011 hat die Kommission im Zusammenhang mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen erklärt, dass sie einen Vorschlag für die Einführung
einer Finanztransaktionssteuer als neue Eigenmittelquelle für den EU-Haushalt
(IP/11/799, MEMO/11/468) vorlegen werde.

Nach diesem Beschluss
wurden verschiedene Steuerinstrumente analysiert, mit denen der Finanzsektor
dazu gebracht werden könnte, zur Erholung der EU-Wirtschaft
beizutragen.

Gleichzeitig hat die Kommission seit 2009 gemeinsam mit
ihren internationalen Partnern in der G20 (auf den Gipfeln von Pittsburgh und
Toronto) Möglichkeiten zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer
erörtert.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird mit allen
Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat erörtert werden, bevor ihn die Kommission auf
dem G20-Gipfel im November vorstellen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission

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