Mit einem vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf soll den Ländern mehr Flexibilität bei der Personalplanung im Justizbereich eingeräumt werden. Über sog. Öffnungsklauseln im Rechtspflegergesetz sollen die Justizverwaltungen bestimmte Angelegenheiten im Bereich der Nachlasssachen vom Richter auf den Rechtspfleger und im Bereich der Kosten- und Vergütungsfestsetzung vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten übertragen können.
Flexiblere Personalplanung ermöglichen
Bundesrat, Pressemitteilung vom 17.06.2016
Die Vorschläge eröffnen den Ländern die Möglichkeit, auf die unterschiedliche Arbeitsbelastung von Richtern, Rechtspflegern und Urkundsbeamten flexibel reagieren zu können. Während für letztere aufgrund des technischen Fortschritts im EDV-Bereich mittel- bis langfristig mit einer geringeren Auslastung zu rechnen sei, bestehe beim Richter- und Rechtspflegerpersonal in vielen Ländern seit Jahren eine Überlastung.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG