Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften – etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit der vom Bundesrat gebilligten Änderung des Telemediengesetzes wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber
Bundesrat, Mitteilung vom 17.06.2016
In Deutschland ist die Verfügbarkeit des Internets über WLAN weitaus weniger verbreitet als in vielen anderen Ländern. Insbesondere kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten aufgrund der Haftungsrisiken derzeit oft darauf WLAN-Internetzugängen bereitzustellen – trotz aller damit verbundener Wettbewerbsnachteile.
Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
-
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
———————-
Quelle: DATEV eG