Das BMJV weist auf einen Gesetzentwurf hin, mit dem in erster Linie Vorschriften des Internationalen Zivilverfahrensrechts geändert, präzisiert oder ergänzt werden sollen. Darüber hinaus soll eine Lücke im Internationalen Privatrecht geschlossen werden.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
BMJV, Mitteilung vom 01.08.2016
Mit dem Entwurf sollen in erster Linie Vorschriften des Internationalen Zivilverfahrensrechts geändert, präzisiert oder ergänzt werden. Darüber hinaus soll eine Lücke im Internationalen Privatrecht geschlossen werden. Im Internationalen Zivilverfahrensrecht (einschließlich der Rechtshilfe) hat sich in mehrfacher Hinsicht Klarstellungs- und Änderungsbedarf ergeben. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Art. Im Einzelnen werden Anstöße aus der Rechtsprechung und Rechtspraxis aufgegriffen. Darüber hinaus hat insbesondere die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Rechtsunsicherheiten für die Rechtspraxis geführt.
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RefE: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
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Quelle: DATEV eG