Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies erfordert Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten müssen und mit dieser Verordnung vorgenommen werden sollen. Darauf weist das BMJV hin.
Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
BMJV, Mitteilung vom 03.08.2016
Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 und der insoweit in § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs vom Gesetzgeber angeordneten Neudefinition der Umsatzerlöse sind weitere klarstellende Anpassungen der Pflege-Buchführungsverordnung und der Krankenhaus-Buchführungsverordnung notwendig geworden, die seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren noch nicht berücksichtigt wurden. Diese Anpassungen sollen nunmehr nachgeholt werden.
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VoE: Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
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Quelle: DATEV eG