Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies erfordert Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten müssen und mit dieser Verordnung vorgenommen werden sollen. Darauf weist das BMJV hin.

 

Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

 

BMJV, Mitteilung vom 03.08.2016

 

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015 wurde für die soziale Pflegeversicherung ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der einen gleichen Zugang zu Leistungen gewährleistet, unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit, kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies erfordert Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten müssen und mit dieser Verordnung vorgenommen werden sollen.

 

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 und der insoweit in § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs vom Gesetzgeber angeordneten Neudefinition der Umsatzerlöse sind weitere klarstellende Anpassungen der Pflege-Buchführungsverordnung und der Krankenhaus-Buchführungsverordnung notwendig geworden, die seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren noch nicht berücksichtigt wurden. Diese Anpassungen sollen nunmehr nachgeholt werden.

 

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Quelle: DATEV eG