Das BMAS hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Mit dem sog. Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt.
Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz
BMAS, Mitteilung vom 28.04.2016
Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Dem Grundsatz „nichts über uns – ohne uns“ folgend, hatte das Bundesministerium vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ durchgeführt, der auf www.gemeinsam-einfach-machen.de dokumentiert ist.
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Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Homepage des BMAS.
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Quelle: DATEV eG