Girokonto für jedermann

Der Bundestag hat einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur „Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto“ angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, gesetzlich zu regeln, dass Kreditinstitute Verbraucher über die Ablehnung eines Antrags auf Kontoeröffnung schriftlich informieren müssen.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 28.06.2012

 

Gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9398) zur „Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto“ angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, gesetzlich zu regeln, dass Kreditinstitute Verbraucher über die Ablehnung eines Antrags auf Kontoeröffnung schriftlich informieren müssen. Auch müsse darin der Hinweis enthalten sein, dass sich abgelehnte Kunden an einen Schlichter wenden können, damit dieser überprüft, ob die Bank die Empfehlung der Bankenverbände zum „Girokonto für jedermann“ beachtet hat.

 

Auf EU-Ebene soll die Regierung unter anderem dafür eintreten, dass der Zugang zu einem Basiskonto unter Berücksichtigung von „Erwägungen der Unzumutbarkeit“ ermöglicht werden soll, wobei die Banken angemessene Kontoführungsgebühren verlangen können.

 

Einstimmig nahm der Bundestag einen Bericht der Regierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken zum Girokonto für jedermann (17/8312) zur Kenntnis. Darin heißt es, dass die Kreditwirtschaft bislang keine vorgeschlagenen Empfehlungen in früheren Regierungsberichten umgesetzt hat. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/9798) an.

 

 

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Quelle: DATEV eG