Grünes Licht für Digitalisierung der Energiewende

Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Digitalisierung der Energiewende am 8. Juli 2016 gebilligt. Das Gesetz beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung durch Einsatz von intelligenten Mess- und Kommunikationstechnologien und modernen Datenverarbeitungssystemen.

 

Grünes Licht für Digitalisierung der Energiewende

 

Bundesrat, Mitteilung vom 08.07.2016

 

Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Digitalisierung der Energiewende am 8. Juli 2016 gebilligt. Das Gesetz beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung durch Einsatz von intelligenten Mess- und Kommunikationstechnologien und modernen Datenverarbeitungssystemen.

 

Energie sparen durch intelligente Stromzähler

 

Ab 2020 besteht die Pflicht, flächendeckend so genannte Smart Meter einzubauen, die Verbrauchern Informationen über Stromflüsse, Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeiten anzeigen. Dadurch sollen Energiesparpotenziale entstehen.

 

Der Bundestagsbeschluss regelt die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Smart Meter und legt jährliche Preisobergrenzen für den Einbau der neuen Geräte fest. Für Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden beträgt sie 23 Euro brutto. In mehreren Stufen erhöht sich die Grenze auf maximal 100 Euro für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden. Die Grenze gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt.

 

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Bundesrat warnt vor Kosten

 

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat auf daten- und verbraucherschutzrechtliche Bedenken hin. Er warnt vor unverhältnismäßigen Kosten für Verbraucher, Erzeuger und Messstellen- bzw. Netzbetreiber. Er verlangt u.a. ein Mitspracherecht für die Verbraucher beim Einbau der Smart Meter und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze.

 

Die Länder fordern, die bislang nur hypothetischen Annahmen zur Kosten-Nutzen-Analyse für private Haushalte nach Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig zu überprüfen. Der Einbau intelligenter Messsysteme führe nicht per se zu einer Energieeinsparung, heißt es in der Entschließung vom 8. Juli 2016.

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Quelle: DATEV eG