Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein leicht verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will.
Reform der Investmentbesteuerung kommt
Bundesrat, Mitteilung vom 08.07.2016
EU-rechtliche Risiken ausräumen
Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben werden alle Dividenden aus in- und ausländischen Fonds künftig gleich behandelt.
Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen.
Steuererklärung vereinfachen
Um den Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft zu verringern und die Finanzämter zu entlasten, enthält das Gesetz Vereinfachungen bei den Steuererklärungspflichten.
Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Neuregelung zum Wagniskapital gefordert
In einer ebenfalls am 8. Juli 2016 gefassten Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Publikums-Investmentfonds und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen hin. Die Länder wollen Cum/Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbinden. Sie fordern von der Bundesregierung eine verfassungsfeste und EU-rechtlich unbedenkliche Neuregelung zum Wagniskapital, um Belastungen junger, innovativer Unternehmen zu verhindern.
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Quelle: DATEV eG