Grünes Licht für eine modernisierte Urheberrechtsreform
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.04.2019
Die modernisierte Richtlinie wird zudem hochwertigen Journalismus in der EU fördern und einen besseren Schutz für europäische Autoren und Künstler bieten. Die Nutzer werden von den neuen Regeln profitieren, die es ihnen ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte legal auf Plattformen hochzuladen. Darüber hinaus werden sie von verbesserten Garantien im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit profitieren, wenn sie Videos hochladen, die Inhalte von Rechteinhabern enthalten, d. h. in Memes oder Parodien.
Die Urheberrechtsrichtlinie ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Anpassung der EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Zeitalter. Die neuen Vorschriften erleichtern es den europäischen Rundfunkanstalten, bestimmte Programme ihrer Online-Dienste grenzüberschreitend verfügbar zu machen. Darüber hinaus können seit dem 1. April 2018 Europäer, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele kaufen oder abonnieren, auf diese Inhalte zugreifen, wenn sie reisen oder sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.
Nächste Schritte
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regeln zum Urheberrecht sowie die neuen Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Online-TV- und Radioinhalten werden am Mittwoch, den 17. April, im Europäischen Parlament in Straßburg förmlich unterzeichnet.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rates der EU.
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BMJV: Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt; insbesondere zu Artikel 17 der Richtlinie
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