Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat den Gesetzentwurf (18/8041) der Bundesregierung zu Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) in geänderter Fassung angenommen.

 

Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.06.2016

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 22.06.2016 den Gesetzentwurf ( 18/8041 ) der Bundesregierung zu Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion in geänderter Fassung angenommen. Deutliche Kritik kam von den Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Beide hatten eigene Anträge ( 18/8076 ; 18/8077 ) für Änderungen im System der Grundsicherung eingebracht, die jedoch von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden.

 

Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert werden. Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Beratung der Leistungsberechtigten. Zurückgenommen wurden Änderungen für Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Hier war ursprünglich vorgesehen, dass der Regelsatz des minderjährigen Kindes, das sich wechselweise in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern aufhält, entsprechend der Anwesenheitstage im jeweiligen Haushalt aufgeteilt wird. Neu aufgenommen wurde eine Regelung bei der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Für alle anderen gilt jedoch, dass Leistungen entzogen werden können, wenn die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht erfüllt wurde. Geändert wurde der Entwurf auch bezogen auf die Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Bisher dürfen diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig wird die Förderdauer auf 36 Monate verlängert.

———————-

Quelle: DATEV eG