Der Hauptfachausschuss des IDW verabschiedete den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700).
IDW, Mitteilung vom 21.09.2011
Der Hauptfachausschuss des IDW verabschiedete in seiner 225. Sitzung am 07.09.2011 den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700) (Stand: 07.09.2011).
IDW PS 700 will für den Umgang mit beihilferechtlichen Risiken im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sensibilisieren.
Er wird in Heft 10/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg-Supplement 4/2011 veröffentlicht werden.
Quelle: IDW
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