IDW zum Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

In seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages kritisiert das IDW die geplante Regelung des § 7 Abs. 8 ErbStG-E.

IDW, Mitteilung vom 20.09.2011

In seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages kritisiert das IDW die geplante Regelung des § 7 Abs. 8 ErbStG-E. Danach soll keine Schenkungsteuer anfallen, soweit an den Kapitalgesellschaften unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Demgegenüber lösen verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften, an denen verschiedene Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, bei der Kapitalgesellschaft Ertrag- und Schenkungsteuer aus. Die beabsichtigte Regelung verkennt nach Auffassung des IDW, dass verdeckte Gewinnausschüttungen entsprechend § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht als unentgeltlich geleistet anzusehen sind und daher nicht schenkungsteuerbar sein können.

Außerdem äußert das IDW Kritik an der geplanten Abschaffung der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG). Der Gesetzgeber setzt damit die umstrittene Entscheidung der EU-Kommission um, ohne die belastenden steuerlichen Folgen für sanierungsbedürftige Unternehmen zu berücksichtigen. Mithin erschwert die Abschaffung der Sanierungsklausel den Eintritt neuer Gesellschafter und behindert auf diese Weise Sanierungsbemühungen.

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des IDW.

Quelle: IDW

———————-

Quelle: DATEV eG