Insolvenzrechtliche Restschuldbefreiung gilt auch bei Schadensersatzansprüchen wegen sexuellen Missbrauchs

Laut OLG Hamm erfasst die im Insolvenzrecht geregelte Restschuldbefreiung auch Ansprüche gegen den Schuldner wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, die ein noch nicht 21 Jahre altes Tatopfer nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht hat (Az. 9 U 32/15).

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Quelle: DATEV eG