Das IDW nimmt die über die Medien bekannt gewordenen internen Vorschläge des EU-Kommissars Barnier zur Fortentwicklung der Abschlussprüfung mit großem Unverständnis zur Kenntnis.
IDW, Pressemitteilung vom
27.09.2011
Das IDW nimmt die über die Medien
bekannt gewordenen internen Vorschläge des EU-Kommissars Barnier zur
Fortentwicklung der Abschlussprüfung mit großem Unverständnis zur Kenntnis. „Es
ist nicht nachvollziehbar, dass diese Vorschläge die vor wenigen Tagen gefassten
Beschlüsse des Europäischen Parlaments und die Konsultationsergebnisse,
insbesondere die Meinungsäußerungen bedeutender europäischer Regierungen und der
Wirtschaft, schlichtweg ignorieren“, erklärt Klaus-Peter Naumann,
Vorstandssprecher des IDW. „Es geht dem Kommissar augenscheinlich nicht mehr
darum, die Abschlussprüfung auf der Grundlage der Erfahrungen aus der
Finanzmarktkrise qualitativ weiterzuentwickeln, sondern den Prüfungsmarkt nach
seinen Vorstellungen und auf Kosten der prüfungspflichtigen Unternehmen
umzugestalten. Es ist meines Wissens ohne Beispiel, dass ein EU-Kommissar solche
Maßnahmen vorschlägt, ohne dass zuvor festgestellt worden ist, dass der
Prüfermarkt nicht funktioniert.“
Das beabsichtigte Regulierungspaket
lässt durch die Kombination von externer und interner Rotation sowie ein
weitreichendes Verbot der Beratungstätigkeit, die sogar in einer Aufspaltung von
Prüfungsgesellschaften münden kann, jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen. Auch
der verpflichtende Joint Audit wird vorgeschrieben, ohne die im Grünbuch
vorgeschlagenen Möglichkeiten der Bildung von Prüferkonsortien weiter zu
prüfen.
Die Vorschläge greifen ohne ausreichende Rechtfertigung
nachhaltig in die Autonomie der Gesellschafter der geprüften Unternehmen ein und
verstoßen gegen gesellschaftsrechtliche Grundprinzipien der sozialen
Marktwirtschaft. Gleiches gilt für die beabsichtigte Zerschlagung großer
Prüfungsgesellschaften. Die Vorschläge bieten dagegen nur wenige Lösungen für
das Ziel an, die Prüfungsqualität weiter zu verbessern.
Letztlich treffen
die vorgesehenen Regelungen in ihren Wirkungen nicht nur den gesamten
Berufsstand, sondern vor allem die beteiligten Unternehmen. Erschwerend kommt
hinzu, dass sie nicht nur den Kreis der börsennotierten Großunternehmen
erfassen, sondern bis weit in den Mittelstand hineinwirken. „Insgesamt entsteht
der Eindruck einer sachlich nicht gerechtfertigten, extrem bürokratischen
Überregulierung“, resümiert Naumann.
Das IDW fordert den EU-Kommissar
Barnier daher dringend auf, die Vorschläge auf ihre Wirkung auf die
Prüfungsqualität zu überprüfen. Gute Ansätze aus dem Grünbuch sowie Hinweise aus
dem Europäischen Parlament und dem Konsultationsprozess können dafür als
Anregung dienen. Dies gilt z. B. für die Verstärkung der Kommunikation zwischen
Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, für eine vom Berufsstand völlig unabhängige
sachverständige Berufsaufsicht oder auch die einheitliche Anwendung weltweiter
Prüfungsstandards.
Quelle: IDW
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