Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15).
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Quelle: DATEV eG
Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15).
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Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15). (mehr …)
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