Steuerfreie Grundstücksentnahme nur bei einem Baudenkmal

Laut FG Schleswig-Holstein ist die steuerfreie Grundstücksentnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG nur bei einem Baudenkmal möglich (Az. 2 K 26/17).

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Quelle: DATEV eG