Keine Betriebserlaubnis für Kindergarten mit salafistischer Orientierung ohne gesellschaftlich-integratives Konzept

Das OVG Sachsen hat hat die Berufung gegen das Urteil des VG Leipzig (Az. 5 K 2362/14) nicht zugelassen, da es an einer ausreichenden Darlegung eines Zulassungsgrunds fehle (Az. 4 A 372/16).

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