Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands

Das OLG Hamm hat das Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az. 15 O 82/16) bestätigt, das ein ehemaliger Sparkassenvorstand aufgrund einer von der Sparkasse ihm gegenüber – erneut – ausgesprochenen fristlosen Kündigung erstritten hatte (Az. 8 U 3/17).

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