Keine Kostenübernahme einer parallel zu einer Chemotherapie erfolgenden Hyperthermiebehandlung durch die Krankenkasse

Laut SG Stuttgart sind die Kosten einer parallel zu einer Chemotherapie erfolgenden Hyperthermiebehandlung eines an einem Lungenkarzinom Erkrankten nicht von der Krankenkasse zu tragen (Az. S 27 KR 7202/14).

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Quelle: DATEV eG