Kleine Institute von Vorschrift ausgenommen

Banken mit einer Bilanzsumme unter 15 Milliarden Euro sollen von den geplanten Beschränkungen bei der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Aufsichtsmandate ausgenommen werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 303/2014

 

Banken mit einer Bilanzsumme unter 15 Milliarden Euro werden von den geplanten Beschränkungen bei der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Aufsichtsmandate ausgenommen. Diese Änderung an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) beschloss der Finanzausschuss am 04.06.2014. Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Änderungsantrag geht zurück auf Anregungen aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf.

 

Beschränkungen der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Kontrollmandate gelten jetzt nur für Institute von „erheblicher Bedeutung“. CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion stimmten dem Gesetzentwurf zu, der zahlreiche redaktionelle Änderungen und eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds enthält. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

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Quelle: DATEV eG