Die Bundesregierung soll sich bei den Ländern für eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einsetzen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem Antrag, der am 22.09.2011 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 21.09.2011
Die Bundesregierung soll sich bei den Ländern für eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einsetzen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag (17/7022), der am 22.09.2011 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli nicht zugestimmt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei es jedoch notwendig, das Potenzial zur Energie- und Kohlendioxid-Einsparung durch Gebäudesanierung zu nutzen, schreiben die Koalitionsfraktionen. Dazu sollen neben dem Gebäudesanierungsprogramm die zusätzlichen steuerlichen Fördermaßnahmen dienen.
Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, setzt die Umstellung der bestehenden Systeme zur Erzeugung von Energie eine Steigerung der Energieeffizienz voraus. „Da ein Hauptteil des Primärenergiebedarfs auf den Gebäudebestand verwandt wird, liegt hier das größte Potenzial, welches durch private Investitionen gehoben werden kann“, heißt es in dem Antrag der beiden Fraktionen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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