Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle
Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung
WPK, Mitteilung vom 29.08.2018
Neben einzelnen Klarstellungen wurde der Katalog der anzuerkennenden Tätigkeiten im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen ergänzt. Hinzugekommen sind
- der auftragsbegleitende Qualitätssicherer sowie
- der Konsultierte, soweit die Konsultation eine mit einer konkreten Abschlussprüfung in Verbindung stehende Fragestellung betrifft.
Eine Tätigkeit als Vortragender von Fachvorträgen im Prüfungswesen oder das Erstellen entsprechender Arbeitshilfen kann zusätzlich im Rahmen der Gesamtschau berücksichtigt werden.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der WPK.
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